Du möchtest Abnahmeberechtigter werden?
Du hast Spaß im Umgang mit sportinteressierten Feuerwehrleuten? Du erkennst die Notwendigkeit, dass Feuerwehrleute eine gewisse Fitness haben sollten? Es gibt noch keine oder zu wenig Abnahmeberechtigte bei Euch, dann bist Du bei uns genau richtig. Um das dFFA in der Bundesrepublik weiter voran zu bringen ist Deine Unterstützung notwendig. Die Ausbildung der dFFA Prüfer wird aktuell noch dezentral auf Landesebene organisiert. Ansprechpartner sind diejeweiligen Landessportfeferenten und dFFA-Beauftragten.
Was ist ein Abnahmeberechtigter (Prüfer) und welche Voraussetzungen muss dieser erfüllen?
Um die einzelnen Disziplinen des dFFA abnehmen zu können, ist eine eintägige Schulung zum Abnahmeberechtigten erforderlich. Die Schulung wird von der Deutschen Feuerwehr Sportföderation oder einer besonders dafür ausgebildeten Person (Multiplikator) durchgeführt. Abnahmeberechtigter kann jeder sportlich Interessierte werden, der im Dienst einer Feuerwehr steht. Sportlehrer, Sportwissenschaftler oder Personen mit ähnlicher Qualifikation können ebenfalls zum Abnahmeberechtigten ausgebildet werden.
Wie groß ist der Umfang der Abnahmeberechtigtenschulung?
Es handelt sich um eine eintägige Schulung (8UE), die nach den Richtlinien der Deutschen-Feuerwehr-Sportföderation durchgeführt wird. Theorie und Praxis befinden sich in der Waage. Ziel ist es, dass neben der theoretischen Schulung die Praxiselemente von jedem Teilnehmer durchlaufen werden.
Wie teuer ist eine Schulung zum Abnahmeberechtigten?
Die Kosten betragen 49,- € je Teilnehmer für Nichtmitgliedsfeuerwehren und 44,- € für Mitgliedsfeuerwehren. Besondere Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Dozenten müssen gesondert berechnet werden, wenn die Ausbildung bei Euch durchgeführt wird.
Wir haben Dein Interesse geweckt, dann nimm Kontakt mit uns auf.
E-Mail: geschaeftsstelle@dfs-ev.de